Die Trasse - eine Eh-da-Fläche

Unter Stromleitungen, neben Bahnlinien, Autobahnen oder über Gasleitungen muss die Trasse regelmäßig gepflegt werden, damit Gehölze nicht in den Sicherheitsbereich der Leitung oder des Verkehrs hineinwachsen und Wartungsmaßnahmen ungehindert möglich sind. 

Ökologisch betrachtet sind Trassen so genannte Eh-da-Flächen. Diese etwas saloppe Formulierung soll verdeutlichen, dass diese Flächen „sowieso“ vorhanden sind und zumeist ohne erkennbare wirtschaftliche Nutzung in der freien Landschaft liegen. Neben Verkehrsinseln, Regenrückhaltebecken, Bahndämmen, Hochwasserdämmen und Deichen sowie nicht näher spezifizierten wegbegleitenden Flächen oder auch kommunalen Grünflächen können dies auch (Leitungs-)Trassen sein. 

Der Sinn und Zweck dieser Flächen ist zumindest in der Fachwelt klar und für die Nutzung oder Unterhaltung der Anlagen gibt es klare technische Anforderungen. Darüber hinaus ist es aber vielfach möglich, diese Eh-da-Flächen ökologisch aufzuwerten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Biodiversität zu leisten.


Ökologisches Trassenmanagement (ÖTM)

Stromtrassen fachgerecht pflegen und

Eingriffe (BNatSchG, §§13 ff.) verhindern


Stromtrassen erstrecken sich über lange Strecken und durchqueren auf ihrem Weg vielfältige Naturräume und Landnutzungstypen. Insbesondere in oder an Waldbeständen oder Gehölzriegeln müssen turnusgemäß Gehölze entfernt oder eingekürzt werden um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Erfolgt dies regelmäßig und wird  fachgerecht umgesetzt, ist es als Pflegemaßnahme zu werten. 

Werden die zeitlichen Abstände zu lang, kann sich ein Eingriff nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §§13 ff.) ergeben, der entsprechend kompensiert werden muss.

Auch wenn sie regelmäßig und fachgerecht durchgeführt werden, stellen Pflegemaßnahmen die Tier- und Pflanzenwelt auf den Kopf und verursachen im Boden oft irreversible Schäden (z.B. durch Verdichtung).

Das Ökologische Trassenmanagement (ÖTM) will diese Auswirkungen geringhalten und damit einen Schulterschluss zwischen den technischen Anforderungen an die Trasse und den Lebensräumen auf der Trasse herstellen.


 

ÖTM und die Eingriffsregelung - Kompensation durch Ökopunkte?


Bei der Trassenpflege „rutscht“ man leicht in den Bereich der Eingriffsregelung nach BNatSchG. Dies zu verhindern, bzw. einen naturverträglichen und gesetzlich korrekten Umgang damit zu finden, erfordert Fachkompetenz in der Planung vorab und einen engen und offenen Austausch mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

ÖTM stellt daher auch eine Lösung im Sinne der Eingriffsregelung (Minimierung, § 13 ff. BNatSchG) dar. ÖTM resultiert im Idealfall in einer Flächenaufwertung, die dann wiederum in Absprache mit der zuständigen UNB als Kompensation bewertet werden kann. Genauso können Leitungsbetreiber auf diese Weise Ökokonten anlegen, die für den Ausgleich späterer Eingriffe herangezogen werden können.


Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie diesbezüglich beraten dürfen!

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